UVV nach VBG 36 § 37

UVV Prüfungen - Siegel für Ihre Sicherheit!

Mit geprüfter Sicherheit bleiben Stapler funktionstüchtig und jederzeit Einsatzbereit.
Nach VBG 36 § 37 der UVV legt der Gesetzgeber fest,dass Gabelstapler einer jährlichen Sicherheitsprüfung (TÜV) unterzogen werden müssen.
Unsere Techniker sind zu dieser Überprüfung autorisiert und versehen die geprüften Stapler mit der erforderlichen Prüfplakette.

Bei dieser Gelegenheit erhalten Sie als Betreiber einen Überblick über den technischen Zustand des Gerätes.
Somit können Reparaturen rechtzeitig geplant werden und ein ärgerlicher Defekt bleibt Ihnen erspart !
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein Angebot oder erledigen kleine Reparaturen sofort.

UVV zur Sicherheit und Werterhaltung!